Die Buddhistische Gemeinde Österreich (BGÖ)

 

Gemäß Verfassung der Österreichischen Buddhistischen Religionsgesellschaft sind alle ÖBR Mitglieder in die Buddhistische Gemeinde eingebunden. Der Vorstand der Buddhistischen Gemeinde wird von den ÖBR Mitgliedern für einen Zeitraum von drei Jahren gewählt und unterstützt die in Österreich lebenden Buddhistinnen und Buddhisten. Seine Aufgabe ist es, die Kommunikation zu fördern sowie spirituelle und andere Veranstaltungen zu organisieren.

 

Damit wir österreichweit ein bestmögliches Service bieten können, ernennt der Vorstand der Buddhistischen Gemeinde regionale ÖBR Repräsentanten als Ansprechpartner vor Ort.

 

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