Barrierefreiheit

Allgemeine Erklärung

Diese Website wird von der Österreichischen Buddhistischen Religionsgesellschaft (ÖBR), Fleischmarkt 16, 1010 Wien, betrieben. Als gesetzlich anerkannte Religionsgesellschaft ist es uns ein großes Anliegen, unsere digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen. Diese Erklärung beschreibt, wie wir die Bestimmungen zur Barrierefreiheit für Online-Medien handhaben.

Die ÖBR ist bemüht, ihre Websites und Onlineservices im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG), BGBl. I Nr. 59/2019 in der geltenden Fassung, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.buddhismus-austria.at

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist in großen Zügen mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Spezifische Bereiche unserer Website – insbesondere eingebundene interaktive Karten (z. B. zur Darstellung von buddhistischen Zentren und Gruppen in Österreich) sowie Routingfunktionen – basieren auf Drittsystemen (z. B. Leaflet, Google Maps). Diese können von uns nur in dem Maße barrierefrei angeboten werden, wie die Daten und Funktionen dieser Systeme es standardmäßig zulassen.

b) Unverhältnismäßige Belastung
Einige unserer Videos (z. B. Vorträge, geleitete Meditationen oder Veranstaltungsmitschnitte) sind auf der Video-Plattform YouTube gehostet. Es ist uns aufgrund unserer organisatorischen Ressourcen derzeit nicht flächendeckend möglich, für alle diese Videos die geforderten Audiobeschreibungen (Audiodeskriptionen) zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht vollständig erfüllt. Wir bemühen uns jedoch, sukzessive textbasierte Alternativen oder Zusammenfassungen bereitzustellen.

c) Kontrastverhältnisse
An einigen Stellen der Website (wie z. B. bei bestimmten Navigationselementen, Teaser-Boxen oder Fußzeilen) entsprechen die Kontraste zwischen Text- und Hintergrundfarbe nicht durchgängig den strengen Anforderungen der WCAG 2.1 (Erfolgskriterium 1.4.3 Kontrast).

d) Informationsträger Farbe
Vereinzelt werden Farben als alleiniges Mittel eingesetzt, um wichtige Informationen zu vermitteln (z. B. bei der Kennzeichnung von Fehlern in Formularen oder Links im Fließtext). Ohne zusätzliche textliche oder visuelle Marker (wie Unterstreichungen) ist dies für farbfehlsichtige Personen schwer erkennbar. Wir bemühen uns, diese Stellen sukzessive barrierefreier zu gestalten.

Unser Unterstützungsangebot: Sollten Sie Barrieren beim Benützen der Website feststellen, bieten wir Ihnen gerne persönliche Hilfestellung an. Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall direkt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23. April 2026 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von der Österreichischen Buddhistischen Religionsgesellschaft (ÖBR) durchgeführten Selbstbewertung erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Wir bitten Sie, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen. Wir freuen uns über Ihr Feedback, um unsere digitalen Angebote stetig verbessern zu können.

Über folgende E-Mail-Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen und Ihre Anfragen zur Barrierefreiheit stellen:
[email protected]

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder eine ihm zuordenbare Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren der FFG

Formular zur Meldung von Mängeln in Bezug auf die Barrierefreiheit

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Datenschutz-Übersicht

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