Geschichte der ÖBR
Von der Gründung bis heute
Ein Beitrag von Hubert Weitensfelder
Staatliche Anerkennung 1983
Mit der Anerkennung im Jahr 1983 trat der Buddhismus in ein ganz neues Verhältnis zum österreichischen Staat. Träger dieser Beziehung wurde die „Österreichische Buddhistische Religionsgesellschaft“ (ÖBR) als Körperschaft öffentlichen Rechts. Sie hat die Funktion einer Kultusgemeinde.
Ihre bisherigen Präsidenten sind
- Walter Karwath (1983 bis 1986)
- Herbert Genro Koudela (1986 bis 2002)
- Peter Riedl (2002 bis 2006)
- Gerhard Weißgrab (seit 2006)
[Bild: Mitglieder der ÖBR 2010 (Archiv der ÖBR), von links, vorne: Erich Skrleta, Evi Zoepnek, Aniko Absolon, Marina Jahn; dahinter: Peter Huber, Johannes Kronika, Martin Schaurhofer, Gerhard Weißgrab]
Anerkannte Religionsgesellschaften
Heute gibt es in Österreich 16 anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften. Die Anerkennung ermöglicht religiöse, soziale, gesellschaftliche und kulturpolitische Aufgaben, darunter das Recht auf Religionsunterricht an öffentlichen Schulen und an Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht, organisierte Seelsorge, selbständige Verwaltung der inneren Angelegenheiten und Begünstigungen bei Abgaben, zum Beispiel Steuern.
Die Verfassung der ÖBR
Die geltende Verfassung der ÖBR wurde 1997 genehmigt. Laut diesem Dokument dient sie der Sammlung aller In- und AusländerInnen, die sich zum Buddhismus bekennen. Ihre Organe sind das Präsidium (es wird alle fünf Jahre gewählt), der Sangharat, das Schiedsgericht und die Versammlung der Buddhistischen Gemeinde. PräsidentIn, VizepräsidentIn und GeneralsekretärIn vertreten die Religionsgesellschaft nach außen. Mitglieder der ÖBR sind Buddhistische Gemeinde, Orden, Dharmagruppen, Anstalten und Stiftungen. Nicht alle existierenden buddhistischen Gruppen sind jedoch Mitglieder. Die individuelle Aufnahme in die ÖBR erfolgt durch Aussprache der dreifachen Zufluchtsformel und eine Beitrittserklärung.
Aufgaben und Aktivitäten
Das Zentrum der ÖBR befindet sich am Fleischmarkt im ersten Wiener Gemeindebezirk. Darüber hinaus existieren Vertretungen in den Bundesländern. Wie in vielen anderen Bereichen, ist der Ausgleich der Interessen zwischen Praktizierenden in der Hauptstadt und den Bundesländern eine wichtige Aufgabe. Dazu kommt die Frage, in welchem Maß buddhistische Gruppen sowie Menschen aus buddhistisch geprägten Ländern, die in Österreich leben, durch die ÖBR repräsentiert werden können und möchten. All dies erfordert Fingerspitzengefühl und andauernde Kommunikation.
Die ÖBR fungiert als wichtige Instanz für die sachkundige Beantwortung von Fragen und die Ermöglichung und Erleichterung buddhistischer Praxis, und zwar über die einzelnen Gruppen der Praktizierenden hinaus. Dazu zählen Angebote für alltägliche Zeremonien wie Übergangsfeiern für Kinder und Jugendliche, Eheschließungen und Begräbnisse sowie Informationen über die Aktivitäten der Gruppen – etwa Meditationszeiten und Veranstaltungen – und nicht zuletzt die Teilnahme an interreligiösen und internationalen Veranstaltungen.
Weitere Felder sind u.a. die Organisation des buddhistischen Unterrichts und der Erziehung, soziales Engagement wie die Begleitung von Kranken und Gefangenen und Initiativen zur Achtsamkeit in der Wirtschaft sowie im Umgang mit Tieren und der Umwelt. Die ÖBR bezieht überdies im Rundfunk und öffentlichen sowie internen Medien Stellung zu wesentlichen gesellschaftspolitischen Fragen.




